LOGOPÄDISCHE BEHANDLUNG AUF REZEPT

Die Logopädie ist als Heilmittel Bestandteil der medizinischen Grundversorgung und wird auf Verordnung des Arztes von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. 

Die gesetzlichen Kassen tragen jedoch nur 90% der Kosten. Der Rest muss als Eigenanteil oder Zuzahlung von den Patienten getragen werden. Nach den Heilmittelrichtlinien beträgt der Eigenanteil pro Verordnung 10% der Behandlungskosten plus 10€  Verordnungsgebühr.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von dieser Zuzahlung automatsch befreit. Chronisch Kranke können jedes Jahr eine Befreiung von der Zuzahlungspflicht bei Ihrer Krankenkasse beantragen und erhalten dann ein Befreiungskärtchen, welches vorgelegt werden muss.

Die privaten Kassen und die Beihilfestellen übernehmen die Kosten im Rahmen ihrer vereinbarten Versicherungsleistungen.

Ein entsprechendes Rezept erhalten Sie je nach Störungsbild vom Neurologen, Internisten, HNO-Arzt, Kieferorthopäden oder von Ihrem Hausarzt, bzw. Kinderarzt.

Wann und wie oft eine Therapie verschrieben werden kann, und wie häufig Verlängerungen möglich sind, hängt von den Richtlinien des Gesundheitssystems ab. Den aktuellen Stand erfahren Sie bei Ihrem Arzt oder von uns per E-mail.

TERMINE

Termine und Hausbesuche von
Montag - Freitag 7:45 Uhr - 19:00 Uhr
und
Samstag 10:00 Uhr - 14:00 Uhr
nach telefonischer Vereinbarung!


Alle Kassen, Beihilfe und Privat.

ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN

Zusätzlich zu den gesetzlichen Heilmittelleistungen bieten wir folgende, nicht-therapeutische, sowie sogenannte IGeL-Leistungen (individuelle Gesundheitsleistung) an:

  1. Fortbildungen für Pflegepersonal und pflegende Angehörige zum Thema Schluckstörungen (Dysphagien)
  2. Stimmbildung der Sprechstimme (z.B. für Berufssprecher*innen)
  3. Diagnostik und Therapie bei Lese- und Rechtschreibschwäche
  4. Trainingsprogramm „NEURO vitalis“ bei gesunden älteren und neurologischen Patient*innen
  5. Schmerztherapie nach Liebscher & Bracht
  6. Eltern- und Erzieherinformationsabende zum Thema Sprachentwicklung im Kindesalter